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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 6.9.3 Modelo 200

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

6.9.3 Modelo 200 Wie bereits erwähnt ist dieses Formular sowohl von Körperschaften – z.B. einer deutschen GmbH –, wie auch von nichtresidenten natürlichen Personen einzureichen, die in Spanien über eine Betriebsstätte Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen. Zu beachten: Pro Betriebsstätte ist ein Modelo 200 einzureichen. Wenn eine touristisch vermietete Immobilie mehrere Eigentümer hat, so gilt jeder Immobilienanteil als Betriebsstätte, weshalb jeder Eigentümer unabhängig von den anderen ein eigenes Modelo 200 – aber auch die Umsatzsteuererklärungen – einzureichen hat. Eine Ausnahme wäre ein Ehepaar mit Gütergemeinschaft. Die Erklärungspflicht läuft vom 1. bis zum 25. Juli des Folgejahres. Steuersatz: Ab 1. Januar 2016 generell 25 %. Die Erklärung kann nur elektronisch eingereicht werden. Seite 86 read different

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