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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 6.6.2 Gestaltung – Steuerberechnungen

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

6.6.2 Gestaltung – Steuerberechnungen Der Eigentümer erhält während der Pachtdauer einen Pachtzins in Höhe von 4 % der Netto-Anschaffungskosten. In unserem Beispiel sind das 20 T€, die er jedes Quartal (5.000 €) erhält. Der Eigentümer muss eine ent- sprechende Rechnung an den Pächter stellen und berechnet zusätzlich 21 % Umsatzsteuer auf den Pachtzins. Der Pächter muss darauf achten, dass er von dem Netto-Pachtzins 19 % Retenciones (Einbehalte) nicht an den Eigentümer überweist, sondern diesen Betrag als „Einkommensteu- ervorauszahlung“ des Eigentümers auf dessen „Einkommensteuerkonto“ beim spanischen Finanzamt überweist. Die Rechnung des Eigentümers an den Pächter sieht dann wie folgt aus: Rechnungstext Betrag in € Pachtzins 1. Quartal 5.000,00 ./. 19 % Retenciones Rechnungsempfänger 950,00 zzgl. 21 % IVA 1.050,00 Überweisungsbetrag 5.100,00 Abbildung 9: Rechnung Eigentümer an Pächter Der Eigentümer muss nunmehr jedes Quartal eine Steueranmeldung auf dem amtlichen Steuerformular 210 erstellen und dort seine Ein- künfte aus Vermietung und Verpachtung errechnen, erklären und beim Finanzamt einreichen. Die Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erfolgt dann jedes Quartal nach folgendem Schema: Seite 68 read different

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