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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 14.4.3 Lokale Wertzuwachssteuer (plusvalía municipal)

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

werden. In jedem Fall muss eine entsprechende Steuererklärung ein- gereicht werden, die entweder mit einer Nachzahlung oder aber mit einem teilweisen oder sogar vollständigen Rückzahlungsantrag verbun- den sein kann. 14.4.3 Lokale Wertzuwachssteuer (plusvalía municipal) Wohingegen bei der Gewinnbesteuerung und einem Verkauf unter dem Anschaffungswert zumindest ein Antrag auf Rückzahlung des 3%-Einbe- halts möglich ist, so wird die lokale Wertzuwachssteuer von den Gemein- den angefordert. Konzeptionell betrachtet, fällt die „plusvalía municipal“ bei jedem Eigentumswechsel (auch beim Erben) an und besteuert den über Jahre generierten „Wertzuwachs“ des Grundstücks. Dieser Wert- zuwachs berechnet sich allerdings auf der Basis des reinen Bodenwerts des Objekts, d.h. dem reinen Grundstückswert und zwar laut Katas- teramt, der im Regelfall nicht dem Marktwert entspricht. Vereinfacht ausgedrückt, wird der Bodenwert je nach Anzahl der vergangenen Jahre seit dem letzten Eigentümerwechsel der Immobilie (maximaler Veran- lagungszeitraum sind 20 Jahre) mit einem von der Gemeinde zu defi- nierenden Faktor multipliziert, woraus sich dann eine entsprechende Besteuerungsgrundlage errechnet, welche wiederum unter Anwendung eines gemeindlich festgelegten Steuersatzes die Steuerschuld ergibt. Bei der vorgenommenen Berechnungsmethode ist es nicht relevant, ob überhaupt ein Gewinn entstanden ist.Die angeführten Urteile wider- sprechen der Anwendung durch die Gemeinden mit der einfachen Fest- stellung, dass die (objektive) Berechnungsmethode nicht über dem eigentlichen Steuertatbestand des Wertzuwachses stehen kann – sofern tatsächlich kein Gewinn vorliegt, scheitert es bereits am Vorliegen des übergreifenden Steuertatbestands. Seite 187 Häufig gestellte Fragen

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