Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 13.5 Neue Zuständigkeiten – Landesfinanzministerien

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

zumindest seit VZ 2007 auch nicht mehr dem Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40 d) S. 2 EStG i.V.m. § 52 Abs. 4d S. 3 EStG), wenn die vGA das Einkommen der Gesellschaft gemindert hat. Hierunter fallen auch verhinderte Vermögensmehrungen. Bei dem vorliegenden Fall ist diese Rechtsprechung anzuwenden. Wir haben bei der Berechnung keine Quellensteuer berücksichtigt, da gem. § 34c Abs. 1 EStG nur eine „gezahlte“ Steuer angerechnet werden kann. § 34c Abs. 1 EStG gilt für DBA Fälle gem. § 34c Abs. 1, Abs. 6 EStG entsprechend. In Deutschland hat der Steuerpflichtige somit eine jährliche Steuer in Höhe von 125.334,00 € (Einhundertfünfundzwanzigtausendunddreihundertvierunddreissig Euro) zu bezahlen. Bedenkt man, dass in Deutschland eine zehnjährige Ver- jährungsfrist gilt und dieser Betrag ohne Zinsen und Strafen berechnet ist, kann es einem schon etwas schummrig werden. Bei den hier diskutierten Steuerbeträgen ist fast gesichert davon aus- zugehen, dass dieser Vorgang in Deutschland einer strafrechtlichen Würdigung unterzogen wird. Dieses Thema wird in dieser Ausarbeitung nicht weiter beschrieben und sollte einem persönlichen Gespräch vor- behalten bleiben. 13.5 Neue Zuständigkeiten – Landesfinanzministerien Die deutschen Finanzverwaltungen erwarten wohl signifikante Steu- ereinnahmen aus diesen Sachverhalten. Einige Bundesländer haben die Bearbeitung – nicht die Anforderungen der Unterlagen – mittels einer hausinternen Anweisung von den örtlichen Finanzämtern an die Landesfinanzministerien übertragen. Das betrifft unserer Kennt- nis nach aktuell (Dezember 2015) die Bundesländer Rheinland Pfalz, Seite 170 read different

Seitenübersicht