Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten
keine gesetzlich vorgeschriebenen Termine für den Erstattungszeitraum. I.d.R. erfolgt die Erstattung ca. sechs Monate nach der Beantragung. Verändert sich in einem Zeitraum von 10 Jahren nach Erwerb der Anteil der Privatnutzung, muss die Veränderung der Umsatzsteuererstattung für das jeweilige Jahr korrigiert werden. Seite 67 Nutzungsphase – Besteuerung in Spanien