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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 6.5 Wohnvermietung – Absetzung für Abnutzung

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

6.5 Wohnvermietung – Absetzung für Abnutzung Eine erhebliche Vereinfachung bringt die Einführung neuer Abschrei- bungstabellen mit sich. Bislang war dieser Bereich von einer Vielzahl von Tabellen geprägt, die für unterschiedliche Branchen galten. Der Gesetz- geber hat die Liste der vorgeschriebenen Abschreibungssätze und -zeit- räume auf eine einzige und einheitliche Tabelle zusammengedampft. Für bestehende Abschreibungselemente gilt die folgende Übergangs- regelung: Falls die bislang vorgenommene Abschreibung innerhalb der Vorgaben der neuen Tabelle liegt, kann wie gehabt weiter verfahren wer- den. Falls nicht, muss der Restbuchwert des Elements per 31. Dezember 2014 festgestellt werden. Danach wird für die Restlaufzeit mit dem neu vorgeschriebenen Wert linear abgeschrieben. Die degressive Abschreibung durch Ziffernsumme („método de los números dígitos“) ist weiterhin möglich, jedoch nicht auf Gebäude und Mobiliar anwendbar. Seite 63 Nutzungsphase – Besteuerung in Spanien

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