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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 9.2.2 Besteuerung in Deutschland

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

9.2.2 Besteuerung in Deutschland Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken sind grundsätzlich steuerpflichtig, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräu- ßerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Dieser Zehnjahreszeitraum wird meist auch als „Spekulationsfrist“ bezeichnet. Hierbei stellt der Gesetzgeber auf eine taggenaue Rechnung ab. Zur Feststellung des Zeitraums zwischen Anschaffung und Veräußerung ist jeweils der Zeitpunkt des Verpflichtungsgeschäftes maßgebend, also der Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags oder vergleichbarer Rechtsakte (Erwerb im Rahmen der Zwangsversteigerung oder Ent- nahmehandlungen aus Gesellschaften). Im Erb- oder Schenkungsfall gelten die Fristen des Rechtsvorgängers, das heißt des Erblassers oder Schenkers. Der Veräußerungsgewinn oder -verlust ermittelt sich aus dem Veräu- ßerungspreis abzüglich der Veräußerungskosten und der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Bei Anschaffung nach dem 31. Juli 1995 und Herstellung nach dem 31. Dezember 1998 sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten zusätzlich um die Absetzung für Abnutzung, erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen zu mindern. Wird bei der Veräußerung eines Grundstücks ein Verlust erwirtschaftet, darf dieser Verlust nur mit Gewinnen aus anderen privaten Veräuße- rungsgeschäften ausgeglichen werden. Nach Einführung der Abgeltung- steuer ist die Verlustverrechnung jedoch im Einzelfall zu prüfen, da durch die Abgeltungsteuer sogenannte „Verlustverrechnungstöpfe“ entstehen. Bei zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Ehegatten kann der Verlustausgleich auch unter den Ehegatten stattfinden. Seite 128 read different

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