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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 14.1.2 Was sind Werbungskosten?

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

Kapitalvermögen oder sonstigen Einkünften). Die Absetzbarkeit der Kosten ist gewährleistet, auch wenn sie die Einkünfte einer einzelnen Einkunftsart übersteigen. Solange noch andere Einkünfte erzielt werden (beispielsweise aus Kapitalvermögen), ist ein Steuerspareffekt möglich, da die Einkünfte miteinander verknüpft werden. 14.1.2 Was sind Werbungskosten? Werbungskosten werden immer nur von den Einkünften der entspre- chenden Einkunftsart abgezogen (etwa die Reparaturarbeiten in einer vermieteten Wohnung von den Einkünften aus Vermietung und Verpach- tung, oder beispielsweise die Kosten für einen neuen, beruflich genutz- ten Taschenrechner von den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit). Studien- und Ausbildungskosten, die als Werbungskosten absetzbar sind, können Sie ohne Beschränkung von der Steuer absetzen. Unberücksich- tigt bleiben Kosten, die niedriger sind als die Werbungskostenpauschale. Der Übertrag der Werbungskosten in eine andere Einkunftsart ist nicht möglich. Möglich ist allerdings, die Werbungskosten vorwegzunehmen und sie durch die Abgabe einer Steuererklärung als Verlustvortrag in Folgejahre zu übertragen. Damit senken die vorweggenommenen Wer- bungskosten die Einkommensteuerlast späterer Jahre. 14.1.3 Was sind Betriebsausgaben? Betriebsausgaben sind sozusagen die Werbungskosten, die von Einkünf- ten aus einer selbstständigen Tätigkeit abgezogen werden. Dabei ist es unerheblich, ob diese Einkünfte freiberuflich, in einem land- und forst- wirtschaftlichen Betrieb oder in einem Gewerbebetrieb erzielt werden. Studien- oder Ausbildungskosten Selbstständige können in manchen Fällen auch als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Auch bei Betriebsausgaben ist ein Verlustvortrag möglich. Seite 173 Häufig gestellte Fragen

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