Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 3.2 Die „Veranlagung“ in Deutschland

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

3.2 Die „Veranlagung“ in Deutschland Die deutschen Steuerpflichtigen kennen bei ihrem Steuersystem im Bereich der Einkommensteuer das sogenannte „Veranlagungsverfahren“ mit unterschiedlichen „Veranlagungsarten“. Vereinfacht gesagt wird man – wenn man das aus spanischer Sicht betrachtet – vom Finanzamt aufgefordert, gewisse Steuererklärungen abzugeben bzw. einzureichen. Man wird auf Fristen hingewiesen und kann u.U. auch Fristverlängerun- gen beantragen, die bei einer entsprechenden Begründung i.d.R. auch gewährt werden. Hat man dann die entsprechenden Steuererklärungen beim Finanzamt eingereicht, erhält man nach einer bestimmten Frist einen entspre- chenden Steuerbescheid. Durch den Steuerbescheid wird man zu einer bestimmten Steuerzahlung zu einem definierten Datum aufgefordert. Weiterhin besteht die Möglichkeit, gegen diesen Steuerbescheid Ein- spruch einzulegen. Beantragt man gleichzeitig die „Aussetzung der Vollziehung“ des strittigen Steuerbetrages, wird dieser i.d.R. bis zur Entscheidung über den Einspruch gestundet. Seite 34 read different

Seitenübersicht