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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 4.2 Notarvertrag

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

Seit dem 01.01.2008 (Ley 4/2008 – rückwirkend in Kraft getre- ten) wird die Veräußerung von Optionsverträgen durch Privat- personen in voller Höhe mit Grunderwerbsteuer (ITP) belastet. Beispiel: Eine Privatperson erwirbt von einem Bauträger für eine im Bau befindliche Immobilie eine Option über einen Wert von 100.000 €. Nach sechs Monaten veräußert sie den Optionsvertrag zum Preis von 150.000 €. Der Betrag von 150.000 € unterliegt, neben der Einkommensteuer, auch der Grunderwerbsteuer. Wenn der neue Optionsnehmer dann die erworbene Option durch den Kauf der Immobilie ausübt, wird nochmals die Grunderwerbsteuer auf den gesamten Kaufpreis fällig. Es handelt sich um zwei Rechtsgeschäfte. 4.2 Notarvertrag Notargebühren und Grundbuchkosten: Als Faustregel sollte man 1,5 % des Kaufpreises kalkulieren. In Spanien erfüllt der Notar andere Aufgaben als in Deutschland. Das spanische Notariats- und Grundbuchsystem hat sich – auch aufgrund von Betrugsfällen – bezüglich der gesamten Abläufe und Kontrollme- chanismen hin zu einer (nach spanischer Definition) gesicherten Eigen- tumsübetragung der erworbenen Immobilie verändert. Das spanische Notariats- und Grundbuchsystem regelt die rechtswirk- same Übertragung des Eigentums. Um dies zu erreichen, sind laut spa- nischem Recht zwei Anforderungen zu erfüllen: ► ► Einerseits ist ein „geeigneter Vertrag“ über den Vorgang erforderlich, der ein Kauf, ein Tausch oder eine Überlassung zur Begleichung von Schulden sein kann. ► ► Andererseits ist die Übergabe der Sache erforderlich, was im Fall einer Immobilie die Übergabe des Besitzes bedeutet. Seite 37 Erwerbs- und Erwerbsnebenkosten

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