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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 14.5.5 Steuernachzahlungen in Deutschland

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

14.5.5 Steuernachzahlungen in Deutschland Wir bleiben bei unserem Beispiel, dass die Muster-Immobilie mittels eines Gesellschafterdarlehens in Höhe von 2.800.000,00 € gekauft wurde. Wenn das Darlehen in der spanischen Buchhaltung ohne Dar- lehensvertrag und ohne Berücksichtigung von Zinsen berücksichtigt worden wäre, würde die deutsche Finanzverwaltung auf den Darle- hensbetrag eine Verzinsung von 4,5 % berechnen. Das entspricht einem jährlichen Zins in Höhe von 126.000,00 €. Bei einem Regelsteuersatz von 47,48 % entspricht das einer jährlichen Steu- erzahlung in Höhe von 59.824,80 € (Neunundfünfzigtausendachthundertvierundzwanzig 80/100 Euro). Bedenkt man, dass in Deutschland eine zehnjährige Verjährungsfrist gilt und dieser Betrag ohne Zinsen und Strafen berechnet ist, sollte auch diesem Tatbestand Aufmerksamkeit gewidmet werden. 14.6 Haftung des Mieters Eine wenig bekannte Regelung des spanischen Steuerrechts für Nichtre- sidenten besagt, dass der Mieter einer Immobilie, die im Eigentum eines Nichtresidenten mit steuerlichem Wohnsitz außer der EU/EWR steht, solidarisch für Steuerschulden haftet, die aus dem Mietverhältnis entste- hen können. Anders gesagt: Wenn der Nichtresident – z.B. ein Schweizer Steuerbürger – seine Vermietungseinnahmen nicht ordnungsgemäß mit dem Modelo 210 deklariert und bezahlt, kann sich das Finanzamt am Mieter schadlos halten! Aus diesem Grund erlaubt das spanische Steuergesetz, dass sowohl der Vermieter als auch der zahlende Mieter das Modelo 210 einreichen können. Seite 194 read different

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