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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 5. Werbungskosten in Spanien

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

5. Werbungskosten in Spanien Wenn wir hier in der Überschrift den Begriff „Werbungskosten“ ver- wenden, sprechen wir insbesondere den deutschen Leser an. Er ver- steht unter Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung grundsätzlich alle durch diese Einkunftsart veranlassten abzugsfähigen Aufwendungen. In Spanien kann man diese Definition ebenfalls verwenden, da auch hier alle Kosten, die dazu dienen, eine Mieteinnahme zu erzielen, als abzugsfähig anzusehen sind. Bei der Berücksichtigung der „Kosten“ in Spanien haben wir allerdings im Gegensatz zu Deutschland eine völlig andere Struktur der mögli- chen „Abzugsfähigkeit“. Zudem leidet die diesbezügliche Regelung bis heute unter einem Geburtsfehler, der zur Folge hat, dass die steuerli- che Behandlung der Kosten bei der Vermietung spanischer Immobilien durch Nichtresidenten in vielen Details mit praktischen Auswirkungen nicht befriedigend geregelt ist. Bis einschließlich 2009 konnten nichtresidente Steuerpflichtige Kosten überhaupt nicht anrechnen. Es wurde eine pauschale Steuer in Höhe von damals 25 % als Steuerlast auf die erzielten Einnahmen erhoben. Das wurde von der EU massiv beanstandet, da es keinesfalls EU-kom- patibel war. Spanien handelte dann im Jahr 2010. Als der spanische Gesetzgeber per 2010 die Kostenanrechnung für nichtresidente EU/EWR-Bürger erlaubte, erstellte er dafür kein eige- nes Gesetz, sondern verwies auf die entsprechenden Regelungen des Einkommensteuergesetzes für natürliche Personen, sprich: spanische Residenten. Dabei wurden keinerlei Klarstellungen oder Anpassungen vorgenom- men, um auf die besondere Situation der Nichtresidenten sowie die für sie geltenden formellen Vorgaben einzugehen. Aus diesem Grund ist das ganze Besteuerungssystem in dieser Frage „unrund“. Seite 43 Werbungskosten in Spanien

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