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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 4.4 Grunderwerbsteuer bei Gesellschaftsanteilen

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

Übergabe des Besitzes das Eigentum erst zu einem späteren Zeitpunkt übertragen wird, doch ist diese Vereinbarung nur zwischen den Vertrags- parteien wirksam. Im Verhältnis gegenüber Dritten gilt das Eigentum immer als übertragen. Darüber hinaus hat die notarielle Urkunde noch weitere Wirkungen. Sie stellt einen vollständigen Beweis für das Datum des Vertrags und des dokumentierten Sachverhalts dar und sie ist die Voraussetzung für die Eintragung der Übertragung im Grundbuch. Dies alles gründet sich einerseits auf der Beratung und die Legalitätskontrolle durch den Notar, andererseits auf die öffentliche Bezeugung, deren Durchführung untrennbar mit diesen Aktivitäten verbunden ist. Die Eintragung im spanischen Eigentumsregister stellt nicht die Über- tragung des Eigentums dar. Sie hat zum Zweck, jene Eigentumsübertra- gungen öffentlich zu machen, die bereits im Augenblick der Urkunden- errichtung stattgefunden haben, damit Dritte darüber Kenntnis erlangen können. 4.4 Grunderwerbsteuer bei Gesellschaftsanteilen Die Übertragung von Immobilieneigentum in der Form, dass Gesell- schaftsanteile verkauft werden, um damit Grunderwerbsteuer zu sparen, ist nicht mehr möglich! Sogar die Einbringung einer Immobi- lie in eine Gesellschaft mit dem selben Anteilseigner ist nunmehr mit Grunderwerbsteuer belastet. Wenn ein Gesellschafter z.B. auch nur 1 % der Anteile übertragen will (z.B. an Kinder), fällt Grunderwerbsteuer an. Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen gegen Gewährung von neuen Gesellschaftsrechten kann aber bei einer soliden Gestaltung – auch länderübergreifend – grunderwerbsteuerfrei erfolgen. Seite 39 Erwerbs- und Erwerbsnebenkosten

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