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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 2.3 Vorgaben der Gesetzgeber

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

2.3 Vorgaben der Gesetzgeber 2.3.1 Allgemeiner Informationsaustausch Zwischen Spanien und Deutschland gelten bezüglich des Austausches von Daten über Finanzkonten und dem Austausch der Daten zwischen den Finanzämtern folgende Regelungen: ► ► FATCA – bilaterales Abkommen zum Foreign Account Tax Compliance Act v. 10. Okt. 2013 ► ► Globaler Standard der OECD – Common Reporting Standard – CRS ► ► Bilaterale Vereinbarung vom 29. Okt. 2014; Unterzeichnung von Spanien und Deutschland und 50 weiteren Staaten. ► ► Übernahme des globalen Standards in eine EU-Amtshilfe- richtlinie vom 9. Dez. 2014 mit der Verpflichtung, erstmals für 2016 zum 30. September 2017 Daten zwischen den Finanzverwaltungen der Mitgliedstaaten der EU auszutauschen. Deutschland und Spanien haben das mittlerweile in nationales Recht umgesetzt, d.h. dass grundsätzlich ab September 2017 für 2016 automatisch gemeldet wird. Die Schweiz und Österreich beginnen im September 2018 für 2017. Zur Erläuterung: „Automatisch“ heißt, dass die Daten ohne Aufforderung übermittelt werden. Seite 20 read different

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