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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 8. Nutzungsphase – Besteuerung in Deutschland

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

8. Nutzungsphase – Besteuerung in Deutschland 8.1 Grundlagen Zu den deutschen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gehö- ren auch solche aus der Vermietung von Grundstücken im Ausland. Ob Vermietungs- und / oder Verpachtungseinkünfte vorliegen, richtet sich ausschließlich nach den deutschen Vorschriften. Wenn solche ausländischen Einkünfte vorliegen, hat der Steuerpflichtige neben der Anlage „V“ auch die Anlage „AUS“ auszufüllen und in seiner deutschen Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Da es dem deutschen Fiskus umfänglich egal ist, was und wie in Spanien besteuert wird, bedarf es einer grundlegenden Kenntnis, wie die Ermitt- lung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Deutschland funktioniert. Die bisher beschriebenen „spanischen Einkünfte“ müssen dann völlig separat nochmals als „deutsche Einkünfte“ ermittelt werden. Bei der Strukturierung und Aufbereitung der Unterlagen sollte man sich gedanklich vorstellen, dass die betroffene Immobilie in Deutschland steht. Im Folgenden beschreiben wir die deutschen Vorschriften für die am häufigsten vorkommenden Vermietungseinkünfte. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind Einkünfte, die aus der Vermietung und Verpachtung privat genutzter Grundstücke erzielt wer- den, das sind z.B. Einkünfte aus ► ► einem bebauten Grundstück, z.B. vermietetes Haus oder Eigentumswohnung, ► ► einem selbst genutzten eigenen Haus/Eigentumswohnung, wenn einzelne Räume vermietet werden, ► ► allen unbebauten Grundstücken (z.B. Parkplätzen), Sachin- Seite 108 read different

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