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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 14.5.4 Das Außensteuergesetz

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

Gutschrift auf seinem Konto, sondern schon zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Forderung als zugeflossen. Denn ein beherrschender Gesellschafter hat es regelmäßig in der Hand, sich geschuldete Beträge auszahlen zu lassen. Diese Zuflussregel gilt jedenfalls, wenn der Anspruch eindeutig, unbestritten und fällig ist und sich gegen eine zahlungsfähige Gesell- schaft richtet. Das hat zur Folge, dass Zinsen für ein Darlehen, das der Gesellschaf- ter seiner GmbH eingeräumt hat, laut Bundesfinanzhof auch dann als zugeflossen gelten und vom Gesellschafter zu versteuern sind, wenn es nicht tatsächlich zur Auszahlung der Zinsen gekommen ist. Im Streitfall hatte der Gesellschafter die Zinsen – im Interesse einer erfolgreichen Betriebsführung – auf Konten der GmbH belassen. Ein Zufluss würde nur dann nicht vorliegen, wenn die GmbH zahlungsunfähig wäre. Als Zahlungsunfähigkeit in diesem Sinne gilt nur das auf dem Mangel an Zah- lungsmitteln beruhende dauernde Unvermögen der GmbH, ihre sofort zu erfüllenden Geldschulden noch im Wesentlichen zu bereinigen. Das ist vor dem “Zusammenbruch” des Schuldners im Regelfall zu verneinen, solange noch kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners gestellt wurde. Folglich ist für beherrschende Gesellschafter die Anwendung des Zuflussprinzips nicht anwendbar. Das gilt auch bei grenzübergreifen- den Gestaltungen. 14.5.4 Das Außensteuergesetz Unabhängig von der Darstellung der Einkünfte aus Kapitalvermögen nutzt der deutsche Fiskus mittlerweile die Möglichkeiten der fiktiven Zinsbesteuerung über die Regelungen des § 1 AStG. In diesem Gesetz werden u.a. auch zwischenstaatliche Verrechnungspreisvorschriften geregelt. In einem Konzern lassen sich über Verrechnungspreise Gewinne zwischen mehreren juristisch selbständigen Gesellschaften im Konzern- verbund verschieben: Über die Ansetzung von Verrechnungspreisen Seite 191 Häufig gestellte Fragen

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