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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 3.1 Die „autoliquidación“ in Spanien

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

3.1 Die „autoliquidación“ in Spanien Die Steuerpflichtigen in Spanien – ob spanischer Resident oder Nicht- resident – müssen die notwendigen Steuererklärungen im Rahmen der Selbstveranlagung (autoliquidación) abgeben. D.h., der Steuerpflichtige hat folgende Aufgaben selbst in Eigenverantwortung zu erledigen: ► ► Ermussselbstermitteln,welchedieihnbetreffendenSteuerarten mit den notwendigen Steuererklärungen erstellt werden müssen und beim Finanzamt einzureichen sind. Bei knapp einhundert möglichen unterschiedlichen Steuererklärungen kann das eine anspruchsvolle Aufgabe darstellen. ► ► Er hat die Steuerklärung selbst zu erstellen bzw. erstellen zu lassen und auch auf die Fristen zur Abgabe zu achten. Möglichkeiten zur Verlängerung der Einreichungsfrist gibt es keine! ► ► Mit der Einreichung der Erklärung beim Finanzamt ist die zuvor selbst ausgerechnete Steuerlast innerhalb der vorgeschriebenen Fristen an das Finanzamt zu bezahlen. Der Steuerpflichtige erhält keinen Steuerbescheid oder eine wie auch immer geartete Mitteilung des Finanzamtes über die Abgabe der einge- reichten Erklärung oder die Zahlung der Steuerbeträge. Als Beweis für die Einreichung gibt es den elektronischen Einreichungsnachweis und die Zahlbestätigung der Bank. Diese Belege sollten aufbewahrt werden. Wenn sich der Steuerpflichtige entschließen sollte, ein Einspruchsver- fahren anzustrengen, besteht keine Möglichkeit, sich den strittigen Steu- erbetrag bis zur Entscheidung über den Einspruch stunden zu lassen. Der strittige Steuerbetrag ist auf alle Fälle zu zahlen und wird dann bei einem gewonnenen Verfahren inkl. der gesetzlich vogeschriebenen Zinsen an den Steuerpflichtigen ausgezahlt. Seite 33 Unterschiedliche Besteuerungsverfahren

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