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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 8.5 Ausschließliche Selbstnutzung

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

Fremdvermietung gegebenen – Selbstnutzung nicht feststellen, ist auf die Leerstandszeiten entfallenden Aufwendungen zu je 50 % der Selbst- nutzung und der Vermietung zuzuordnen. Vgl. auch BMF-Schreiben vom 8.10.2004 a.a.O. Rz. 22 und 23). Keine Selbstnutzung sind durch die Vermietung veranlasste kurzfristige Aufenthalte des Eigentümers in der Ferienwohnung, wie z.B. Wartungs- arbeiten, Schlüsselübergabe an Feriengäste, Reinigung bei Mieterwech- sel, allgemeine Kontrolle, Beseitigung von Schäden oder Teilnahme an Eigentümerversammlungen. Das gilt grundsätzlich auch für die Durch- führung von Schönheitsreparaturen. Begleiten den Steuerpflichtigen jedoch dabei Familienmitglieder oder Dritte oder dauert der Aufenthalt mehr als einen Tag, sind die dafür maßgebenden Gründe zu erläutern. Dabei ist darzulegen und nachzuweisen, dass der (mehrtägige) Auf- enthalt vollständig mit Arbeiten für die Wohnung ausgefüllt war. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um Aufenthalte während der am Ferienort üblichen Saison handelt. Wir weisen an dieser Stelle nochmals ausdrücklich darauf hin, dass diese Vorschriften auch für Immobilien in Spanien gelten. Zusätzlich neben der „Anlage V“ mit den notwendigen Erläuterungen ist bei Auslands- sachverhalten, die wir hier beschreiben, zwingend auch die „Anlage AUS“ abzugeben. 8.5 Ausschließliche Selbstnutzung Eine Besteuerung des Nutzungswertes für die eigengenutzte Ferien- wohnung oder dem Ferienhaus im Ausland findet ebenso wenig statt wie für die Inlandswohnung(en). Damit ist allerdings auch ein Abzug von Aufwendungen als Werbungskosten insoweit ausgeschlossen, als sie mit der eigengenutzten Wohnung im Zusammenhang stehen. Eine Selbstnutzung der Ferienwohnung liegt auch dann vor, wenn diese unentgeltlich an Dritte (z.B. Kinder) überlassen wird, das betrifft aber nur die Beurteilung für die lfd. Besteuerung. Beim Verkauf kann aber Seite 112 read different

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