Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten
mehr als die Hälfte des Anlagevermögens aus Wertpapieren/Anteilen besteht oder nicht wirtschaftlichen Tätigkeiten zuzurechnen ist. Die wirtschaftliche Tätigkeit wiederum – als eines von mehreren Kriterien für die Befreiung von der Vermögensteuer – ist an das Betreiben eines Büros mit zumindest einem Vollzeit-Angestellten geknüpft. Jedoch ist, wie erwähnt, der Umstand einer gewerblichen Tätigkeit einer Gesell- schaft für Nichtresidenten nicht per se bereits ein Freistellungsmotiv bezüglich der Vermögensteuer. Seite 107 Nutzungsphase – Vermögensteuer