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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 14.2.6 Steuerfreier Verkauf des selbstgenutzten Hauses

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

3. März 1998. Am 30 Januar 2008 verkaufte er diese Immobilie mit der Auflage, dass der Kaufvertrag erst wirksam wird, wenn eine bestimmte behördliche Freistellungsbescheinigung erteilt wird. Diese Bescheini- gung wurde am 10. Dezember 2008 erteilt. Nach Ansicht der Richter lag der Verkauf am 30. Januar 2008 innerhalb der 10-Jahresfrist und somit steuerpflichtig. Der Steuerpflichtige ist in Revision gegangen, die aktuell beim BFH unter dem Aktenzeichen IX R 23/13 anhängig ist. Der Gewinn oder Verlust aus solchen Veräußerungsgeschäften wird als Unterschied zwischen Veräußerungspreis einerseits und den Anschaf- fungskosten oder Herstellkosten und den Werbungskosten andererseits ermittelt. Die Anschaffungs- oder Herstellkosten mindern sich um die AfA, soweit sie bei der Ermittlung der Einkünfte abgezogen worden sind. Grundsätzlich sollte man bei Veräußerungsgeschäften innerhalb der 10 Jahre darauf achten, ob ein Verlust entsteht. Wird ein Gewinn erwartet, ist ein Verkauf außerhalb der Frist vorteilhafter. Bei einem Verlust inner- halb der Frist kann gegebenenfalls mit anderen Gewinnen verrechnet werden. 14.2.6 Steuerfreier Verkauf des selbstgenutzten Hauses Der Verkauf von privat bewohnten Häusern – das gilt auch für selbst- genutzte Ferienhäuser in Spanien – ist u.U. auch steuerfrei. Es muss nachgewiesen werden, dass die Nutzung ausschließlich durch Famlien- mitglieder erfolgt. Die Nutzung durch ein Kind, welches in der Einkom- mensteuererklärung der Eltern nicht mehr als Kind vermerkt ist, kann die ausschließliche Nutzung im steuerlichen Sinn somit den steuerfreien Verkauf nach dem deutschen Einkommensteuergesetz verhindern. Seite 178 read different

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