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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 9.1.2 Besteuerung in Deutschland

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

9.1.2 Besteuerung in Deutschland Ausgenommen von der Besteuerung sind Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken, die ausschließlich oder nahezu ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken verwendet oder im Jahr der Veräußerung und den vorangegangenen beiden Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden. Diese Befreiung gilt auch für ausschließlich selbst genutzte Zweitwohnungen und Ferienwohnungen, auch solche im Ausland. Im letzeren Fall sind jedoch die Regelungen der Doppelbesteuerungsabkom- men zu beachten, um festzustellen, ob Deutschland als dem Ansässig- keitsstaat überhaupt ein Besteuerungsrecht zusteht. Diesen regelmäßig vorkommenden Fall konkretisieren wir an einem Beispiel: Sachverhalt: Herr Sonnenschein erwirbt als natürliche Person mit Wohn- sitz und gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland im Jahr 2010 in eige- nem Namen und auf eigene Rechnung ein Grundstück in Spanien und läßt dieses Grundstück mit einem Wohngebäude bebauen. Das Grund- stück wird durch die Bebauung ausschließlich im Rahmen der Gebäude- nutzung und nicht gleichzeitig für andere Zwecke (Lager, PKW-Parkplatz für fremde Dritte etc.) genutzt. Herr Sonnenschein hat das Grundstück für die Eigennutzung als Zweitwohnsitz bzw. Ferienimmobilie, jedoch nachweislich nicht mit der Absicht des Wiederverkaufs erworben. Das Gebäude wurde seit Anfang 2012 bewohnt und wird durch Herrn Sonnenschein ausschließlich für seine eigenen Wohnzwecke genutzt. Eine Teilnutzung des Gebäudes für geschäftliche Zwecke, z.B. Arbeits- zimmer etc. erfolgte nicht, auch nicht im geringem Umfang. Wenn Herr Sonnenschein nicht in Spanien ist, wird das Gebäude nicht durch fami- lienfremde, nach deutschem Steuerrecht nicht priviligierte Personen genutzt. Das Gebäude wird zu keinem Zeitpunkt gegen Entgelt vermietet und auch nicht unentgeltlich an fremde Dritte zur Nutzung überlassen. In 2015 haben sich die Interessen und die Lebensumstände von Herrn Sonnenschein verändert und er beabsichtigt, die Immobilie zu veräu- ßern. Die Verkaufsabsicht ist erst 2015 entstanden und hat nachweislich Seite 124 read different

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