Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten
14.7 Steuerabzug für Nichtresidenten – Wohnvermietung Bei einem weiteren „Steuerabzug“ werden Nichtresidenten steuerlich benachteiligt: Für die Vermietung von Wohnobjekten sieht das spanische Einkommensteuerrecht einen Abzug von 60 Prozent vom errechneten bzw. fälligen Steuerbetrag vor. Diese „reducción“ wird vom Finanzamt jedoch nur unter den folgenden beiden Voraussetzungen anerkannt: ► ► Wenn der Vermieter ein Resident ist. ► ► Es muss sich um eine Langzeitvermietung handeln und nicht um eine kurzzeitige oder Ferienvermietung. Als Beleg für eine Langzeitvermietung wird ein Mietvertrag über zumindest ein Jahr angesehen. FAZIT: Diese Regelung ist für Nichtresidenten nicht anwendbar! Seite 195 Häufig gestellte Fragen