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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 6. Nutzungsphase – Besteuerung in Spanien

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

6. Nutzungsphase – Besteuerung in Spanien 6.1 Grundlagen Die Methode der Ermittlung der Bemessungsgrundlage richtet sich aus- schließlich nach den geltenden spanischen Vorschriften, die sich aus dem Einkommensteuergesetz für steuerliche „Nichtresidenten“ (IRNR) ergeben. Diese Einkünfte entstehen: ► ► aus einer selbstgenutzten Immobilie einer natürlichen Person ► ► aus einer Immobilie, die zu Wohnzwecken vermietet wird von einer natürlichen oder juristischen Person ► ► aus einer Immobilie, die zu Wohnzwecken vermietet wird – allerdings mit Umsatzsteuer – von einer natürlichen oder juristischen Person ► ► aus einer Immobilie, die durch eine natürliche nichtresidente Person an ständig wechselnde Gäste vermietet wird – die sogenannte touristische Vermietung. ► ► aus einer Immobilie, die durch eine juristische nichtresidente Person an ständig wechselnde Gäste vermietet wird – die sogenannte touristische Vermietung. Die unterschiedliche steuerliche Behandlung dieser Nutzungsarten beschreiben wir im Folgenden: Seite 56 read different

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