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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 14.5.3 Der beherrschende Gesellschafter – die Ausnahme

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

14.5.3 Der beherrschende Gesellschafter – die Ausnahme Von dem im vorherigen Absatz beschriebenen Normalfall wird aufgrund verschiedener Rechtsprechung abgewichen (BFH v. 8.5.2007, VIII R 13/06, BFH/NV 2007 S. 2249; FG Mecklenburg-Vorpommern Urteil v. 15.10.2009–2 K 149/07; Art 11 des ab dem 01.012013 geltenden DBA zwischen Spanien und Deutschland). Die Leitsätze lauten wie folgt: Darlehenszinsen werden beim Gläubiger in Deutschland grundsätzlich in dem Jahr als Einkünfte aus Kapitalver- mögen versteuert, in dem sie ihm zugeflossen sind. Wenn ein beherrschender Gesellschafter einen Vermögensvorteil erhält, ist das allerdings anders: Hier gilt der Vorteil nicht erst zum Zeitpunkt der Seite 190 read different

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