Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten
14. Häufig gestellte Fragen 14.1 Sonderausgaben, Werbungskosten, Betriebsausgaben Deutschland: Manche Ausbildungs- und Studienkosten können Sie bis 4.000 € als Sonderausgaben, einige in unbegrenzter Höhe als Wer- bungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen. Hier ist es also hilfreich zu wissen, welcher Begriff welche Kosten umfasst, damit Sie durch derartige Ausgaben möglichst viele Steuern sparen. Doch was ist der Unterschied? Und warum wirkt sich die Einstufung als „Sonderaus- gaben“, „Werbungskosten“ und „Betriebsausgaben“ unterschiedlich auf die Steuerlast aus? 14.1.1 Was sind Sonderausgaben? Sonderausgaben sind Kosten, die von Ihren Gesamteinkünften abge- zogen und nicht etwa einer einzelnen Einkunftsart zugeordnet werden (also Ihren Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus selbstständiger Arbeit oder Gewerbe- betrieb, Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, Einkünften aus Seite 172 read different