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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

Die Bemessungsgrundlage des Gewinns ist die Differenz zwischen den fortgeführten Anschaffungskosten. Das sind die ursprüngliche Erwerbs- und Erwerbsnebenkosten plus zzgl. nachweislich durch geführte Umbau- arbeiten, die nicht als Instandhaltungen gewertet werden können. Die durchgeführten und erklärten Abschreibungen auf diese Werte mindern die Bemessungsgrundlage. Ebenfalls sind Nebenkosten die beim Verkauf entstehen, wie z.B. die Makler-, Rechtsanwalts- und Steuerberatungs- kosten, abzugsfähig. Auch hier werden, genau wie bei der selbsgenutzten Immobilie, die 3 % einbehalten. Ebenfalls muss die Steuererklärung eingereicht wer- den. Es gelten die gleichen Abgabefristen wie bei der Abgabe der Erklä- rung für die selbst genutzte Immobilie. Seite 127 Besteuerung bei der Veräußerung

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