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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

erfasst, gebucht und aufbereitet, um die beschriebenen steuerlichen Vorschriften zu erfüllen. Da es dem deutschen Finanzamt, wie beschrieben, völlig egal ist, wie die Einkünfte in Spanien zu ermitteln oder zu besteuern sind, ist der Steu- erpflichtige verpflichtet, die Unterlagen nochmals nach den deutschen Vorschriften aufzubereiten und im Rahmen seiner deutschen Einkom- mensteuererklärung mit den entsprechenden Formularen im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Diese Arbeiten werden mit unserer Lösung in folgender Weise erledigt. Sobald der Beleg digital bei uns bei der eigens für den Mandanten ein- gerichteten Emailadresse vorliegt wird er einerseits im „spanischen“, als auch im „deutschen“ System erfasst. Entsprechend wird der Einnahme- oder Ausgabenbeleg in der „deut- schen“ DATEV-Erklärung erfasst. Jeder Beleg wird somit für das jeweilige Land erfasst und steht somit den spanischen und auch den deutschen Behörden in digitaler Form zur Verfügung. Nur so kann erreicht werden, dass der Steuerpflichtige – oder dessen deutscher Steuerberater – die notwendigen Unterlagen erhält, um in Deutschland die entsprechenden steuerlichen Vorschriften zu erfüllen. Durch diese Art der „zweifachen“ digitalen Bearbeitung/Erfassung ist darüber hinaus z.B. eine Historie der Anschaffungskosten – auch im Vergleich zwischen den unterschiedlichen länderspezifischen Vorschrif- ten – jederzeit möglich. Sollten z.B. Verkaufsabsichten oder Schenkungs- oder Erbthemen anste- hen, sind auf Grundlage einer soliden Datenbasis für Deutschland und Spanien die entsprechenden steuerlichen Auswirkungen berechenbar und stehen als Grundlage für wirtschaftliche Entscheidungen zur Ver- fügung. Dieser gesamte Prozess ist im Rahmen unserer Initiative Steuer 4.0 ein Teil unserer Antwort auf die signifikanten Herausforderungen die wir auch in der Präambel beschrieben haben. Seite 155 Digitale Lösung – Steuer 4.0

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