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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 2.3.4 Vermögensteuer – weltweit Spitzenreiter

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

Das bedeutet Erhöhungen, die nicht nur, aber besonders stark in den oberen Einkommens- und Vermögensklassen durchschlagen. Bei der Vermögensteuer können sich die Balearen rühmen, weltweit zu den Spitzenreitern zu zählen. Im Folgenden stellen wir die wesentlichen Neuerungen jener Steuerarten vor, die Nichtresidenten betreffen. 2.3.4 Vermögensteuer – weltweit Spitzenreiter Die von der Vorgängerregierung für 2015 beschlossene Erhöhung des persönlichen Freibetrags für die Vermögensteuer von 700.000 auf 800.000 Euro wird von der neuen Regierung bereits für dasselbe Jahr wieder zurückgenommen. Der darüber hinaus geltende Freibetrag von 300.000 Euro für die Hauptwohnsitzimmobilie wird hingegen nicht ange- tastet, womit es in Summe bei der Situation vor der „kleinen Balearen- Reform“ bleibt. Für Nichtresidenten hat die Reform keine Auswirkungen, da sie für ihre Erklärung den nunmehr günstigeren gesamtspanischen Steuersatz in Anspruch nehmen können, wie wir in einem eigenen Kapitel über die Vermögensteuer darlegen. 2.3.5 Erbschaftsteuer: Das Ende der 1 %-Flatrate Die Erbschaftsteuer der Balearen ist in fiskalischer Hinsicht einer der wenigen Punkte, der von außerhalb mit Neid betrachtet wurden. Die mit einer komplizierten Formel geregelte Reduktion dieser Steuer auf 1 Prozent für direkte Verwandte der auf- und absteigenden Linie (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel), sowie Ehepartner und eingetrage- nen Lebenspartner, und zwar unabhängig vom Umfang des Erbes, wird jedoch mit der Reform erheblich aufgeweicht. Der genannte resultie- rende Steuersatz von 1 Prozent gilt nur noch bis zu einem geerbten Vermögen bis zu 700.000 Euro. Darüber werden Steuersätze von 8 bis 20 Prozent wirksam. Seite 24 read different

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