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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 13.6 Hinzurechnungsbesteuerung – AStG

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

Baden-Württemberg, Hessen und Bayern. Die anderen Bundesländer sollen folgen. Bei den Landesfinanzämtern werden in speziellen Abtei- lungen diese Fälle einer qualifizierten Bearbeitung zugeführt. 13.6 Hinzurechnungsbesteuerung – AStG Hat man den Aufmerksamkeitswert erlangt, werden die/der Anteilseig- ner der spanischen Kapitalgesellschaft angeschrieben. Sie erhalten von den zuständigen Finanzämtern i.d.R. eine Aufforderung mit folgendem kurzen Text: =========================================================== Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit fordere ich Sie auf, eine Erklärung zur gesonderten – und einheitlichen – Feststellung nach § 18 Abs. 1 – 3 AStG für die Wirt- schaftsjahre 2004 bis 2014 [Anm.: Hier kommt es darauf an wie lange die Gesellschaft existiert – max. 10 Jahre) bzgl. des Vorgangs der „Benen- nung der spanischen Kapitalgesellschaft“ abzugeben. Bitte reichen Sie die Erklärung bis zum 00.00.2016 ein [Anm.: Als Frist werden zwei Monate gewährt] Ihre Finanzverwaltung =========================================================== Diesem Schreiben ist ein vierseitiges Erklärungsformular beigefügt, wel- ches dann entsprechend ausgefüllt werden muss. Diese Sachverhalte sollten zwingend bei jeder Beratung – gemeinsam mit dem deutschen und spanischen Steuerberater – überprüft, diskutiert und evtl. einer Lösung zugeführt werden. Zu beachten ist, dass diese Problematik bei dem Kauf mit einer GmbH sofort auf der Tagesordnung steht. Seite 171 Verdeckte Gewinnausschüttung

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