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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 5.3.3 Nicht abzugsfähige Kosten (NA)

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

und würden andernfalls nicht entstehen. Die Erstellung des Modelos 210 für die „Selbstnutzung“ hingegen kann man steuerlich nicht geltend machen. Auch hier gilt die Einschränkung, dass diese Kosten nur maximal bis zur Höhe der Gesamteinnahmen steuerliche Wirkung entfalten. Darüber hinausgehende Aufwendungen (Werbungskosten) gehen verloren. 5.3.3 Nicht abzugsfähige Kosten (NA) Ausdrücklich NICHT zu den abzugsfähigen Reparatur- und Instandhal- tungskosten zählt der Gesetzgeber jene Kosten, die aufgrund von Schä- den durch höhere Gewalt oder Unfälle entstehen (z.B. Sturmschäden), ebenso wie Versicherungszahlungen für solche Schäden steuerlich nicht auf die Einnahmen durchschlagen. Ansonsten sind Kosten nicht abzugsfähig, die in keinem inhaltlichen Zusammenhang mit der Vermietung der Immobilie stehen. Hierbei müs- sen wir auch auf formale Vorschrift hinweisen, dass Rechnungen auf die richtige Adresse ausgestellt werden müssen. 5.4 Berechnung und Aufrechnung von Kosten Die Berechnung und Besteuerung erfolgt in isolierter Weise pro Immo- bilie. Nichtresidenten können den Verlust aus einer Immobilie nicht gegen den Gewinn einer anderen Immobilie aufrechnen. Bei spanischen Residenten sind solche Negativsalden mit anderen positiven Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, sowie mit den anderen Einkünften aus der Kategorie des allgemeinen Einkommens (Arbeit, gewerbliche Tätigkeit, Pensionen, usw.), verrechenbar. Die Frage, ob diese Ungleich- behandlung gegen geltendes EU-Recht verstößt, wird in diesem Buch nicht behandelt. Nun stellt sich die Frage, welche Kosten in einer Quartalsrechnung zuerst anzusetzen sind: die „beschränkt“ oder die „unbeschränkt“ Seite 50 read different

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