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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 6.6.5 Gestaltung – Behandlung in Deutschland

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

erfolgt und die entsprechende Steuerbelastung ermittelt wird, haben wir ausführlich in den Kapitel „Veräußerung einer vermieteten Immobilie“ beschreiben. An dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass die Veräußerung mit Grund- erswerbsteuer belastet ist, obwohl beim Erwerb Umsatzsteuer gezahlt wurde. Nur in Ausnahmefällen kann der Zweitverkauf mit Umsatzsteuer belastet sein, was dann zu einer Gestaltungsfrage wird. Da beide Steu- erarten (Grunderwerb- und/oder Umsatzsteuer) ausschließlich vom Erwerber zu zahlen sind, hat der Hinweis an dieser Stelle für den Ver- käufer einen wirtschaftlichen Hintergrund und keinen steuerlichen. 6.6.5 Gestaltung – Behandlung in Deutschland Bei Vermietung einer Ferienwohnung ist nach dem BFH-Urteil vom 25.6.1976 (BStBl. II S. 728) ein Gewerbebetrieb gegeben, wenn eine für die Führung eines Haushalts voll eingerichtete Ferienwohnung mit Möblierung, Wäsche und Geschirr vorhanden ist, die zu einer Ferien- anlage in einem Feriengebiet im Verband mit einer Vielzahl gleichartig genutzter Wohnungen gehört, deren jederzeitige kurzfristige Vermietung an laufend wechselnde Mieter von einer für die einheitliche Wohnanlage bestehenden Feriendienstorganisation vermittelt und die Betreuung der Feriengäste, nach der Art der Rezeption eines Hotels, von dieser Orga- nisation übernommen wird. Dies gilt auch bei der Vermietung nur einer Ferienwohnung. Es gilt zu überprüfen, ob die Wohnung aus deutscher Sicht als Gewerbebetrieb zu werten ist. Wenn es sich um eine gewerbliche Vermietung handelt, ist die Steuer- freiheit (nach 10 Jahren) immer ausgeschlossen, unabhängig von der Haltedauer. In diesem Fall ist aber auch die Anlage „G“ (für gewerbliche Einkünfte) und nicht die Anlage „V“ auszufüllen. Die Anlage „AUS“ ist in beiden Fällen auszufüllen. Seite 72 read different

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