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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

► ► Wenn bestimmte Leistungen angeboten werden, unterliegt man in Spanien der Umsatzsteuer (IVA). Rechnungen an die Gäste müssen mit IVA ausgestellt werden, die dann entsprechend der gesetzlichen Vorschriften an das spanische Finanzamt abgeführt werden muss. Man kommt natürlich auch in den Genuss des Vorsteuerabzugs, was u.a. beim Kauf einer Immobilie ein signifikante Vorteil sein kann. Auf Mallorca war die „private touristische Vermietung“ bis zum Novem- ber des Jahres 2013 nur mit einer Sondergenehmigung des Tourismus- ministeriums möglich. Die baulichen Auflagen waren so hoch, dass so gut wie keine legalen privaten Vermietungen durchgeführt wurden. Das wurde für freistehende Einfamilienhäuser und Doppelhäuser mit dem Gesetz von 2013 erleichtert. Sollten Sie „touristische Leistungen“ anbieten und keine entsprechende Lizenz von der Tourismusbehörde haben, ist das für die Steuerbehörde irrelevant. Die steuerlichen Vor- schriften, wie z.B. IVA, gelten auch ohne entsprechende Lizenz des Tourismusministeriums. Es ist davon auszugehen, dass sich mit der Legalisierung der touristischen Vermietungsmöglichkeit ein Aufschwung im Segment für Ferienwohnun- gen einstellt. Im Gesetz ist ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die steuerliche Erklärung dieser Tätigkeiten intensiv überprüft werden soll. Das sollte beachtet werden. Seite 75 Nutzungsphase – Besteuerung in Spanien

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