Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 10.1.1 Instandhaltungskosten

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

10.1.1 Instandhaltungskosten Vier Jahre nach Erwerb des Hauses werden die gesamten Fenster und Türen erneuert. Die Kosten für diese Maßnahme betragen 100.000 €. In Spanien wird dieser Betrag aktiviert. Diese „Aktivierungspflicht“ ist im Artikel 13.a) der Verordnung (Reglamento) des spanischen Einkom- mensteuergesetzes beschrieben. Alle Kosten, die für eine Verbesserung, Veränderung (Umbau) oder Vergrösserung der Immobilie aufgewendet werden, erhöhen deren Wert und sind somit nicht direkt abzugsfähig, sondern werden nur indirekt über die Abschreibung (AfA) berücksich- tigt. In einer verbindlichen Auskunft zu dieser Vorschrift finden wir fol- gende Definition: Es gilt der Grundsatz, wenn sich die Lebensdauer des Wirtschaftsgutes wesentlich erhöht oder verbessert, muss es aktiviert werden. Nun zählt die AfA in Spanien zu den unbeschränkt abzugsfähigen Kosten. Das hat zur Konsequenz, dass bei Überhängen - wenn die Ausgaben höher sind als die Einnahmen der entsprechenden Periode - kein Vor- trag auf die nächste Periode möglich ist! Auf die Besonderheiten der Zuschreibung in Höhe der nicht steuerlich nutzbaren AfA haben wir schon hingewiesen. Das hat zur Folge, dass der Gebäudeanteil um 100.000 € erhöht wird und die AfA von 18.000 € auf 21.000 € steigt. (Aus Vereinfachungsgrün- den wird bei unserem Beispiel nicht mit dem Restbuchwert gerechnet). In Deutschland entscheidet der Steuerpflichtige, dass dieser Aufwand auf fünf Jahre verteilt wird. Dieses Wahlrecht für grösseren Erhaltungs- aufwand hat er in Deutschland aufgrund der § 82b, § 84 Abs. 4a EStG. Er kann diese Kosten in einem Zeitraum von zwei bis fünf Jahren vertei- len.In unserem Beispiel entscheidet er sich für einen Zeitraum von fünf Jahren. Das hat zur Folge, dass nunmehr in den nächsten fünf Jahren die AfA pro Jahr um 20.000 € erhöht wird. Seite 131 Anrechnung der spanischen Steuer

Seitenübersicht