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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 4. Erwerbs- und Erwerbsnebenkosten

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

4. Erwerbs- und Erwerbsnebenkosten Bei Immobilienkäufen in Spanien muss den Transaktionskosten beson- dere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Sowohl bei einem Kauf mit Grunderwerbsteuer als auch mit Umsatzsteuer beträgt die Steuerbelas- tung ca. 10 % (zehn von Hundert). Bei neuen sowie umfassend sanierten Wohnobjekten fällt Umsatzsteuer (IVA) an, die Grunderwerbsteuer (ITP) hingegen für Übertragungen von „Gebrauchtimmobilien“. Hinweis: Die gleichzeitige Belastung mit Umsatzsteuer (IVA) und Grund- erwerbsteuer (ITP) ist gesetzlich ausgeschlossen. Des weiteren schlagen Transaktionskosten wie Gutachten, Durchführung der „Sorgfältigen Prüfung“, Register und auch die Such- und Informationskosten zu Buche. Was die „Sorgfältige Prüfung“ betrifft, verweisen wir nochmals auf unsere Veröffentlichung „Vermeidung von Risiken beim Immobiliener- werb auf Mallorca“ ISBN: 978-3-7392-5263-6“ hin. Darin ist dieser Pro- zess im Detail beschrieben. 4.1 Optionsvertrag Im Optionsvertrag sichert der Verkäufer dem Käufer zu, dass die Immo- bilie bestimmte Eigenschaften aufweist und Voraussetzungen erfüllt (Dimensionen, baurechtliche und technische Voraussetzungen, etc.). Diese zugesicherten Eigenschaften und Voraussetzungen werden über- prüft. Für die Prüfung vereinbaren die Parteien eine bestimmte Zeit- spanne, innerhalb welcher der Verkäufer die Immobilie an niemand anderen verkaufen darf. Der Käufer zahlt dafür eine sog. Optionsprämie in Höhe von üblicher- weise 10 % des verhandelten Kaufpreises. Diese Optionsprämie wird i.d.R. auf ein Treuhandkonto eines Rechtsanwaltes/Steuerberaters/ Notars eingezahlt und auf den Kaufpreis angerechnet, wenn die zuge- sicherten Eigenschaften auch alle vorliegen. Seite 35 Erwerbs- und Erwerbsnebenkosten

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