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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

Aufgrund der immer strengeren Auflagen im Rahmen des Geldwäsche- gesetzes und des damit verbundenen Aufwandes und der Risiken sind viele spanische Notare davon abgekommen, die Zahlungsabwicklung über ein Treuhandkonto anzubieten. In dieser Phase muss der Verkäufer alle Unterlagen besorgen, die dann gesichtet, bearbeitet und überprüft werden müssen. Bei Nichterfüllung der zugesicherten Voraussetzungen erhält der Käufer das Geld zurück. Vertragsstrafen werden häufig mit vereinbart. Man kann im Eigentumsregister ein Ankaufsrecht für ein Grundstück begründen und absichern. Wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind, erhält man ebenfalls eine Absicherung für evtl. Beitreibungsmaß- nahmen gegen den derzeitigen Eigentümer: ► ► Klare Vereinbarungen der Vertragsparteien in einer öffentlichen Urkunde (Escritura). ► ► Festsetzung des Kaufpreises. ► ► Bestimmung einer Frist, innerhalb der die Option auszuüben ist, längstens jedoch vier Jahre, bei Mietverträgen mit Optionsrecht die Dauer des Mietvertrages. ► ► Zahlung der Grunderwerbsteuer (ITP), sofern es sich nicht um ein neues, oder im Sinn des Umsatzsteuergesetzes saniertes Objekt handelt (dann fällt Umsatzsteuer/IVA an). Die ITP und ggfs. IVA bezieht sich ausschließlich auf die Höhe des Optionspreises, nicht des vereinbarten Kaufpreises. ► ► Eintragung ins Eigentumsregister kann erfolgen. ► ► Pfändungen gegen den Optionsgeber, soweit sie nach Eintragung der Option ins Eigentumsregister erfolgen, werden nach Ausübung des Optionsrechtes ohne Gegenleistung ersatzlos gestrichen. Seite 36 read different

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