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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

begriffen (z.B. Geschäftseinrichtungen) sowie Überlassung von Rechten, z.B. Erbbaurechte und Urheberrechte, ► ► die Untervermietung von gemieteten Räumen, ► ► allen Beteiligungen, z.B. Grundstücks- oder Erbengemein- schaften. Die Einkünfte aus weiteren bebauten Grundstücken sind für jedes Grundstück getrennt jeweils in einer weiteren Anlage „V“ zu erklären. In unserem Fall stammen die Einkünfte aus dem Ausland, somit ist zusätz- lich die Anlage „AUS“ abzugeben. Es ist jedoch keine Anlage „V“ auszufüllen für ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder eigenen gewerblichen oder beruflichen Zwecken genutzte Gebäude und Gebäudeteile. Soweit Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Rahmen anderer Einkunftsarten anfallen, sind sie diesen zuzurechnen. Seite 109 Nutzungsphase – Besteuerung in Deutschland

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