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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 14.2.2 Was sind Einkünfte?

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

Differenz zur Einkommensteuer mit Progressionsvorbehalt (Belastung der Progressionseinkünfte): 749 € Prozentuale Belastung der Progressionseinkünfte: 7,4900 Prozent HINWEIS: Welche Leistungen und Einkünfte im einzelnen dem Progres- sionsvorbehalt unterliegen und mit welchem Betrag diese anzusetzen sind (z.B. evtl. Verminderung durch den Abzug von Werbungskosten), regelt § 32b des deutschen Einkommensteuergesetzes. 14.2.2 Was sind Einkünfte? Einkünfte sind nicht gleichbedeutend mit Einnahmen. Die Einkünfte werden grundsätzlich in der Weise ermittelt, dass den im Rahmen der Vermögensnutzung erzielten Einnahmen die so genannten Werbungs- kosten gegenübergestellt werden. Einkünfte stellen also vereinfacht aus- gedrückt den Saldo zwischen Einnahmen und steuerlich abzugsfähigen Ausgaben dar. Die so ermittelten Überschüsse können auch negativ sein, wenn die Werbungskosten infolge besonderer Umstände, zum Beispiel beim Anfall größerer Erhaltungsaufwendungen, hoher Abschreibungen oder bei erheblichem Fremdmitteleinsatz die Einnahmen übersteigen. Daraus entstandene „Verluste“ können vorbehaltlich bestimmter Sonder- regelungen mit anderen positiven Einkünften, zum Beispiel solchen aus nichtselbständiger Arbeit, ausgeglichen werden. Sie führen so zu einer Minderung des zu versteuernden Einkommens und gegebenenfalls zu entsprechenden Steuerrückzahlungen. 14.2.3 Nießbrauchrechte in Spanien Die beschriebenen Vorschriften zur Besteuerung der selbstgenutzten Wohnung / Hauses obliegt i.d.R. dem Eigentümer bzw. den Eigentümern, jeweils anteilig zu den jeweiligen Besitzanteilen an der Immobilie. Wenn die Immobilie zum Beispiel zu 50 % der Ehefrau und zu 50 % dem Ehe- mann gehörte, dann müsste jeder jährlich den anteiligen Betrag nach der beschriebenen Berechnung bezahlen. Seite 175 Häufig gestellte Fragen

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