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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

Einige weitere Hinweise: ► ► Wenn die Veräußerung der Immobilie nach einem Zeitraum von 10 Jahren erfolgen würde, fällt in Deutschland keine weitere Einkommensteuerzahlung an. Die in Spanien gezahlte Einkommensteuer in Höhe von 19 % auf den ermittelten Veräußerungsgewinn wird in Deutschland nicht erstattet. Der in Spanien gezahlte Betrag erlangt damit „Endsteuercharakter“. ► ► Wenn die Bemessungsgrundlage (d.h. der steuerbare Gewinn) in Deutschland geringer ausfällt als der in Spanien, ist von der spanischen Steuer nur jener Teil anrechenbar, der auf die in Deutschland festgestellte Bemessungsgrundlage entfällt. ► ► Dies würde zu einer effektiven Doppelbelastung mit Einkommensteuer führen. In unserem Beispiel würde dies dann zutreffen, wenn der spanische Gewinn über 560.000 € liegt, was bereits bei einem gewählten Abschreibungssatz von 1 % eintreten würde. Anhand dieser Beispiele ist erkennbar, wie nützlich eine Abstimmung zwischen dem deutschen und spanischen Steuerberater sein kann. Seite 136 read different

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