Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 3. Unterschiedliche Besteuerungsverfahren

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

3. Unterschiedliche Besteuerungsverfahren Bei fast jeder unserer Einstiegsberatungen über Gestaltungen und Fra- gen über die steuerliche Behandlung der hier beschriebenen Vermie- tungseinkünfte steht am Anfang die Feststellung: „Bei uns in Deutschland machen wir das aber so …!“ Ohne an dieser Stelle detailliert auf die vielfältigen Unterschiede der Besteuerung zwischen den beiden hier beschriebenen Länder einzuge- hen, betrachten wir die Thematik einmal aus der Helikoptersicht. Die deutschen Steuerpflichtigen kennen das „Veranlagungsverfahren“ und sind es gewohnt, da das schon immer so war, dass man vom Finanz- amt auf die Abgabe der notwendigen Steuererklärungen hingewiesen wird. Dieses Verfahren und dieses Vorgehen gibt es in Spanien nicht! Der nor- male spanische Steuerberater – auch wenn er gut deutsch spricht – kann inhaltlich mit dem Begriff „Veranlagung“ i.d.R. nichts anfangen. Dieses deutsche System bezeichnen wir hier einmal als „Diskussionsprozess“ vor der Steuerfestsetzung. In Spanien gibt es diesen „Diskussionsprozess“ nicht, da in Spanien, und das war schon immer so, die „Selbstveranla- gung“ (autoliquidación) angewendet wird. Wenn ein Kommunikations- prozess mit dem spanischen Finanzamt vorliegt, befindet man sich im Status der Betriebsprüfung oder der Ermittlungsphase für eine solche. Weiterhin gibt es Spanien auch keinen Steuerbescheid! Anhand der folgenden Beschreibung über die spanische „autoliquidación“ wird die komplett unterschiedliche Denk- und Verfahrensstruktur deutlich. Seite 32 read different

Seitenübersicht