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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

Simples Beispiel: Die jährlich anfallende Grundsteuer wird üblicherwei- se im Herbst erhoben. Residenten kennen den genauen Betrag somit früh genug, denn sie müssen erst mit der Einkommensteuer (IRPF) zum 30. Juni des Folgejahres diese nach Maßgabe der vermieteten Tage an- setzen. Nichtresidenten hingegen sind – sofern positive Mieterträge vorliegen – zu Quartalserklärungen im laufenden Jahr verpflichtet. Sie kennen aber im ersten Quartal noch nicht den Betrag der Grundsteuer, die von der Gemeinde gefordert wird. Anhand der folgenden Grafik beschreiben wir, wie die bestehenden Vorschriften bezüglich der „beschränkt“ und „unbeschränkt“ abzugs- fähigen Kosten behandelt werden. Im Sinne einer vereinfachten Bear- beitung, eines optimierten Prozessablaufes und einer höheren Trans- parenz verwenden wir dafür eigene Abkürzungen. Anhand der folgenden Grafik sind die jeweiligen Zuordnungen mit den verwendeten Abkürzungen zu ersehen: ► ► A - Aktivierung / Activación ► ► UAT - Unbeschränkt Abzugsfähig - Tage / Sin Límite - Día ► ► UAV- Unbeschränkt Abzugsfähig - Voll / Sin Límite - Total ► ► BAT - Beschränkt Abzugsfähig - Tage / Con Límite - Día ► ► BAV - Beschränkt Abzugsfähig - Voll / Con Límite - Total ► ► NA - Nicht Abzugsfähig / No deducible Seite 44 read different

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