Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 14.5.2 Der Normalfall

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

Wir beschreiben folgend die Grundzüge des Zuflussprinzips und danach die Wirkungen des Außensteuergesetzes. Die gängige Meinung, dass bei Auslandsbeziehungen immer das „Zuflussprinzip“ anzuwenden ist, entspricht nicht der geltenden deutschen Gesetzeslage. Die Auswirkun- gen sind nennenswert und haben fast die gleichen Auswirkungen wie das zuvor beschriebene BFH-Urteil bei unentgeltlicher Nutzung einer spanischen Ferienimmobilie. 14.5.2 Der Normalfall Für Einkünfte aus Kapitalvermögen gilt das Zuflussprinzip. Dieses ist ein Grundsatz des deutschen Einkommensteuerrechts, dem zufolge Einnahmen jenem Kalenderjahr steuerlich zuzuordnen sind, in dem sie zugeflossen sind. Die Grundaussage über den Zuflusszeitpunkt bei Einnahmen enthält § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG. Ein Zufluss liegt vor, wenn die wirtschaftliche Verfügungsmacht über das Wirtschaftsgut (Geld oder ein Gegenstand, dessen Wert in Geld ausgedrückt werden kann) erlangt ist. Eine genau- ere Beschreibung, was Einkünfte aus Kapitalvermögen sind, findet sich im BMF - Schreiben vom 22. Dezember 2009. Unter Beachtung des Sub- sidiaritätsprinzips gehören somit folgende Einkünfte dazu (wir nennen hier fallbezogen nur einige): Einnahmen aus Dividenden und vergleichbare Einkünfte (§ 20 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 9 EStG), Einnahmen als (typisch) stiller Gesellschafter (§ 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG), atypisch stille Gesellschafter erzielen Gewinneinkünfte (z.B. aus Gewerbebetrieb) Einnahmen aus partiarischen Darlehen (§ 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG), Einnahmen aus Zinsen und vergleichbare Einkünfte (§ 20 Abs. 1 Nr. 5 und 7 EStG), Seite 189 Häufig gestellte Fragen

Seitenübersicht