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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

Die Steuerlast aufgrund der entsprechend berechneten Überschüsse aus der Vermietung der Immobilie wird dann aber wieder mit dem Steuersatz in Spanien belastet, der auch für natürliche Personen ange- wendet wird. Ab dem 01. Januar 2016 beträgt dieser Steuersatz für EU-Residenten 19 %. Die Entwicklung der Steuersätze entnehmen sie bitte der folgenden Tabelle. Bis 11.07.2015 Ab 12.07.2015 Für 2016 Allgemeiner Steuersatz 24 % 24 % 24 % Allgemeiner Steuersatz Für EU/ EWR-Bürger 20 % 19,5 % 19 % Abbildung 6: Steuersätze auf Wohnvermietung für Nichtresidenten An dieser Stelle weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass es einige spa- nische Rechtsanwälte und Steuerberater gibt, die dieses Modell des Immobilienerwerbs bevorzugen. Betrachtet man nur die spanische Seite, kann das ohne Zweifel eine Gestaltungsform sein, die aus Gründen der Optimierung der Erbschaftsteuer sinngebend sein kann. Man öffnet aber aus deutscher und spanischer Sicht das große „Tor“ für eine „verdeckte Gewinnausschüttung“, die nach dem entsprechenden BFH-Urteil zu signifikanten steuerlichen Nachteilen führen kann. (siehe Kapitel: Verdeckte Gewinnausschüttung) Seite 62 read different

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